SHS VIVEON AG startet Aktienrückkaufprogramm
München, 14. September 2011 – Der Vorstand der SHS VIVEON AG, Europas führendem Anbieter von Customer Management Lösungen, hat heute ein Aktienrückkaufprogramm gemäß § 71 Abs. 1. Nr. 8 AktG beschlossen. Damit macht die Gesellschaft von der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 25. Mai 2011 zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch. Vom 15. September 2011 bis zum 31. März 2012 plant die Gesellschaft, bis zu 5,0 Prozent ihres Grundkapitals, d.h. bis zu 50.000 eigene Aktien, zu erwerben.
Der Rückkauf erfolgt für jeden durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Mai 2011 gedeckten Zweck. So können die erworbenen Aktien Dritten im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen als Gegenleistung angeboten, an Dritte veräußert oder auch ganz oder teilweise eingezogen werden.
Der Erwerb der Aktien wird über die Börse zu einem Preis erfolgen, der (ohne Erwerbsnebenkosten) den an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten zehn Börsenhandelstage vor dem Erwerb der Aktien ermittelten durchschnittlichen Schlusskurs (XETRA-Handel oder vergleichbares Nachfolgesystem) für Aktien gleicher Ausstattung um nicht mehr als 10 Prozent über- oder unterschreitet.
Mit der Durchführung des Rückkaufs eigener Aktien wurde die VEM Aktienbank AG beauftragt, die ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Aktienerwerbs im eigenen Ermessen trifft. Dabei wird die VEM Aktienbank AG marktschonend vorgehen und insbesondere die Handelsbedingungen des Artikels 5 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 beachten.
Die wöchentlichen Zusammenfassungen zum Rückkaufprogramm werden auf der Website der Gesellschaft (www.SHS-VIVEON.com) im Bereich Investor_Relations/Aktie zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt, www.shs-viveon.com/investor_relations/aktie.html.
IR Kontakt
Stefan Berndt-von Bülow
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